Der Familienzuschuss (eine Riester-Förderung über den Arbeitgeber) ist für viele Beschäftigte mit zwei oder mehr kleinen Kindern häufig die bessere Möglichkeit (oder eine gleich gute), um eine zusätzliche Rente anzusparen. Besonders attraktiv ist sie für Beschäftigte mit einem Gehalt bis rund 1.700 Euro im Monat (brutto). | |
Sie bietet Familien unschlagbare Vorteile. Der Familienzuschuss wird über den Arbeitgeber und die Pensionskasse einfach und sicher organisiert. Dabei profitieren Sie von den niedrigen Kosten der Pensionskasse und ihrer starken Verzinsung. Im Gegensatz zu privaten Angeboten, z.B. bei Versicherungen, zahlen Sie keine Provision oder andere Abschlusskosten, die Ihre spätere Rente verkleinern. | |
Wie hoch sind die Zuschüsse?Sie erhalten für sich einen Zuschuss in Höhe von 175 Euro. Wenn Sie Berufseinsteiger sind, kommen einmalig 200 Euro hinzu.Für jedes Kind erhalten Sie 300 Euro (ab 2008 geboren, davor: 185 Euro). Außerdem leisten Sie einen kleinen eigenen Beitrag. | |
Wie erhalten Sie die Zuschüsse?Sie erhalten immer dann staatliche Zuschüsse für ein Kind, wenn auch Kindergeld für dieses Kind ausgezahlt wird.Entweder wird das Kindergeld an Sie ausgezahlt oder Sie können die Zuschüsse auch vom Ehepartner, der das Kindergeld bekommt, auf sich übertragen lassen – das geht sehr einfach. Familien empfehlen wir, dass der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen den Familienzuschuss wählt (inkl. der Zuschüsse für die Kinder). In diesem Fall wirken die Zuschüsse am stärksten. | |
Sie haben bereits einen privaten Riester-Vertrag?Wenn Sie die staatlichen Zuschüsse schon privat vollständig nutzen, bekommen Sie keine weiteren Riester-Zuschüsse mehr für die betriebliche Altersvorsorge. In diesem Fall nutzen Sie besser die Gehaltsumwandlung für Ihre betriebliche Altersvorsorge. | |
Wir unterstützen Sie gerne bei der BerechnungNutzen Sie unseren Rechner für den Familienzuschuss. Wir ermitteln für Sie Ihren eigenen Beitrag, die Zulagen und die erreichbare Rente. | |
Was leistet die Pensionskasse?
| |
Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über die Leistungen erfahren wollen. | |
Muss ich Steuern auf die Leistungen zahlen?Weil die Beiträge so stark gefördert werden, sind die daraus gezahlten Leistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital) steuerpflichtig. Von den zu versteuernden Leistungen werden individuelle Freibeträge abgezogen. Das reduziert die Steuern. In der Regel werden die gesamten Alterseinkünfte (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorgeeinkünfte) erst ab einem Grenzwert besteuert. | |
Muss ich auch Sozialabgaben auf die Leistungen zahlen?Nein! Alle Leistungen, die durch Familienzuschüsse gefördert wurden, erhalten Sie sozialabgabenfrei. | |
Was muss ich für die Förderung tun?Ihren eigenen Beitrag in die Teilnahmeerklärung eintragen (Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie in Ihrer Personalabteilung). Im Anschluss meldet Ihr Arbeitgeber uns Ihren Beitrag, wir senden Ihnen die Unterlagen zu und besorgen dann für Sie die Familienzuschüsse. | |
Wie sehe ich, dass alles in meinem Vorsorgekonto angekommen ist?In Ihrer nächsten Standmitteilung (vorher Kontoauszug) der Pensionskasse stehen alle für Sie eingezahlten Beiträge und die daraus resultierende Rente. | |
Unser FazitFür Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Kindern sind die Familienzuschüsse sehr wirkungsvoll und sicher. Und wir helfen Ihnen bei der Handhabung. Bitte schauen Sie jetzt nach Ihrem Vorjahreseinkommen und berechnen Sie Ihren eigenen Beitrag. | |
Die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse beantwortet gerne Ihre Fragen zur persönlichen Altersvorsorge. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr unter 040 28 01 45-300 oder jederzeit per E-Mail über unser Kontaktformular im Vorsorgeportal. | |
Informationen / Merkblätter Familienzuschuss |
---|
Leistungen der Pensionskasse |
Beiträge über 3.624 Euro einzahlen |
Die Altersrente können Sie frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres und spätestens im Alter 67 in Anspruch nehmen. Ab Alter 62 nicht ausgezahlte Renten wirken als zusätzliche Beiträge. Die Rente der Pensionskasse können Sie auch vor Bezug der gesetzlichen Rente beantragen, z.B. bei Arbeitslosigkeit und neben einem Minijob.
Ihre Altersrente wird ab Antragsdatum gewährt und bis zu Ihrem Tod gezahlt.
Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Sie während der Dauer der Erwerbsminderung nach Vorlage eines Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird in Höhe des erreichten Rentenanspruchs gezahlt.
Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner erhalten lebenslang oder bis zur Wiederheirat 60% des Rentenanspruches des Verstorbenen. Waisen erhalten bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr eine Rente in Höhe von 20% bzw. in Höhe von 40% des erreichten Anspruchs, wenn keine Witwen- bzw. Witwerrente gewährt wird.
Einen Teil der erreichten Rente können Sie ab Alter 62 für den Vorruhestand nutzen, um die Zeit bis zum Beginn der gesetzlichen Rente zu überbrücken. Dann werden Ihnen bis zu 50 monatliche Altersrenten sofort ausgezahlt. Gleichzeitig beginnt Ihre monatliche lebenslange Rente, die dann aufgrund der Sofortauszahlung etwas geringer ausfällt.
Weil eine Kapitalzahlung zur lebenslangen Versorgung ungeeignet und förderschädlich ist, dürfen höhere Renten nicht durch eine Kapitalzahlung abgelöst werden. Wenn die Summe Ihrer Altersrenten aus dem Familienzuschuss (früher: betrieblicher Riester) bei der HPK weniger als 35,35 Euro (2024) monatlich betragen (1% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV), kann zum Rentenbeginn die Rente auf Antrag durch eine Kapitalzahlung in Höhe des gesamten Deckungskapitals ausgezahlt werden.