Mit Eintritt in die Rente steht Ihnen auf einen Schlag weniger Einkommen zur Verfügung. Zwischen dem letzten Gehalt und der gesetzlichen Rente gibt es einen deutlichen Unterschied. Zudem wird die gesetzliche Rente allein häufig nicht reichen.
Sie sind in der Pflicht, eine zusätzliche Rente anzusparen. Der Staat setzt darauf, dass Sie die passende Wahl treffen.
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen mit der Pensionskasse eine Möglichkeit mit sehr vielen Vorteilen – eine starke betriebliche Altersvorsorge. Viele Mitgliedsunternehmen zahlen für Ihre Beschäftigten einen Arbeitgeberbeitrag, ein erster Baustein für die zusätzliche Rente.
Einige Tarifverträge sehen vor, dass Sie sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden. Nutzen Sie diese Gelegenheit und verschenken Sie kein Geld. Gehen Sie zur Personalabteilung und machen Sie mit!
Ja, das ist möglich und sehr attraktiv. Der Staat unterstützt die betriebliche Altersvorsorge massiv, davon können Sie profitieren. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Personalabteilung und unter Gehaltsumwandlung sowie Familienzuschuss.
Wenn die Beiträge steuerfrei über den Arbeitgeber eingezahlt werden, sind die daraus gezahlten Leistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital) steuerpflichtig. Von den zu versteuernden Leistungen werden individuelle Freibeträge abgezogen. Das reduziert die Steuern. In der Regel werden die gesamten Alterseinkünfte (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorgeeinkünfte) erst ab einem Grenzwert besteuert. Bis dahin ist alles steuerfrei.
Teilweise: Renten und Kapitalzahlungen sind zwar mit dem vollen Beitragssatz abgabenpflichtig (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), aber nur in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragspflicht beginnt erst, wenn die Summe Ihrer Betriebsrenten 176,75 Euro pro Monat übersteigt. Kapitalzahlungen werden für die Berechnung der monatlichen Grenze durch 120 geteilt. So viele Monate sind sie abgabenpflichtig.
Das sehen die meisten Tarifverträge ohnehin vor. In unserem Merkblatt Vermögenswirksame Leistung einzahlen erfahren Sie, warum sich die Einzahlung lohnt.
Nein, wie vorher beschrieben organisieren die Pensionskasse und Ihr Arbeitgeber die staatliche Förderung für Sie. Eine zusätzliche Berücksichtigung der Beiträge aus der Gehaltsumwandlung in Ihrer Steuererklärung ist in diesem Fall nicht möglich. Daher wird z.B. die Standmitteilung (vorher Kontoauszug) nicht für die Steuererklärung benötigt.
In Ihrer nächsten Standmitteilung (vorher Kontoauszug) der Pensionskasse stehen alle für Sie eingezahlten Beiträge und die daraus resultierende Rente. Hier geht es zum Vorsorgeportal.
Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über die Leistungen erfahren wollen.
Die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse beantwortet gerne Ihre Fragen zur persönlichen Altersvorsorge. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr unter 040 28 01 45-0 oder jederzeit per E-Mail über das Kontaktformular im Vorsorgeportal. |
Die Informationen zum Ausscheiden beim Arbeitgeber bzw. Übertragung Ihres Kapitals finden Sie unter dem Menüpunkt Arbeitgeberwechsel. |
Die Information zur Mitgliedergruppe F sowie die Bedingungen der Mitgliedergruppe F sind für Sie in Ihrem Vorsorgeportal hinterlegt. |
Die Altersrente kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres (für Zusagen ab 2012: Alter 62) und spätestens mit Alter 67 in Anspruch genommen werden. Vor Alter 67 nicht in Anspruch genommene Renten wirken als zusätzliche Beiträge. Die Rente der Pensionskasse kann auch vor Bezug der gesetzlichen Rente bezogen werden, z.B. bei Arbeitslosigkeit. Einzelheiten enthält das Merkblatt "Altersrente". Bei der Berechnung Ihrer Altersrente hilft Ihnen der Rentenrechner.
Die Altersrente können Sie einfach und bequem ca. 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Rentenbeginn online über das Vorsorgeportal beantragen (Online-Rentenantrag).
Ein Teil der erreichten Rente kann für den Vorruhestand genutzt und so die Zeit bis zum Beginn der gesetzlichen Rente überbrückt werden. Einzelheiten enthält das Merkblatt "Vorruhestandsrente". Berechnungen können Sie mit dem Vorruhestandsrechner durchführen.
Die Vorruhestandsrente muss 6 Monate vor Beginn per Option beantragt werden. Haben Sie die Option bereits ausgeübt, stellen Sie Ihren Antrag ca. 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn über das Kontaktformular im Vorsorgeportal oder telefonisch unter 040 28 01 45-300.
Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner erhalten lebenslang oder bis zur Wiederheirat 60% des Rentenanspruches des Begünstigten. Waisen erhalten bis zum 18. Lebensjahr - und während ihrer Ausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr - eine Waisenrente in Höhe von 20% bzw. in Höhe von 40% des erreichten Anspruches, wenn keine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wird. Einzelheiten enthält das Merkblatt "Hinterbliebenenleistungen".
Für Ihren Antrag auf Hinterbliebenenrente nutzen Sie gerne das Kontaktformular im Vorsorgeportal oder rufen Sie uns einfach an unter 040 28 01 45-300.
Erwerbsminderungsrente wird während der Dauer der Erwerbsminderung nach Vorlage eines Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe des erreichten Rentenanspruchs gezahlt. Einzelheiten enthält das Merkblatt "Erwerbsminderungsleistung".
Für Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente nutzen Sie gerne das Kontaktformular im Vorsorgeportal oder rufen Sie uns einfach an unter 040 28 01 45-300.
Weil eine Kapitalzahlung zur lebenslangen Versorgung ungeeignet ist, dürfen höhere Renten nur unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Kapitalzahlung abgefunden werden. Ab Ausübung eines möglichen Kapitalwahlrechts entfällt die staatliche Förderung für weiter eingezahlte Beiträge.
Wenn die Rente weniger als 75,50 Euro (2024) monatlich beträgt, kann zum Rentenbeginn die Rente auf Antrag durch eine Kapitalzahlung in Höhe des gesamten Deckungskapitals ausgezahlt werden.
Wenn Sie in dem halben Jahr vor Vollendung Ihres 57. Lebensjahres die Option auf eine einmalige Kapitalauszahlung ausüben wollen, kontaktieren Sie uns gerne per Kontaktformular im Vorsorgeportal oder rufen Sie uns einfach an unter 040 28 01 45-300.
Haben Sie die Option bereits ausgeübt oder entscheiden sich für die Auszahlung einer Kleinrente, stellen Sie Ihren Antrag einfach und bequem ca. 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Rentenbeginn online über das Vorsorgeportal (über den Online-Rentenantrag).
Weitere Informationen zur Auszahlung der Altersrente als Einmalkapital finden Sie im Merkblatt "Kapital statt Rente?".