Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Thema Arbeitgeberwechsel bzw. Beendigung der Beschäftigung. Wir haben die unterschiedlichen Optionen für Sie zusammengefasst.
Im Falle einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses meldet Ihr Arbeitgeber diese Information an die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) bzw. die Pensionskasse Ernährung und Genuss.
Ihre Mitgliedschaft in der Pensionskasse bleibt bestehen, der bereits erreichte Rentenanspruch (Vorsorgekonto) ist unverfallbar und wächst durch die Verzinsung weiter an. Ihr Anspruch ist in der Pensionskasse vor Verpfändung, Abtretung, Beleihung oder Anrechnung auf das Bürgergeld sicher.
Eine vorzeitige Auflösung des Vorsorgekontos und die Auszahlung an Sie sind gemäß den Allgemeinen Bedingungen in Verbindung mit dem Betriebsrentengesetz nicht erlaubt.
Auch nach dem Ausscheiden vor der Rente bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber können Sie Ihre Altersvorsorge mit der Pensionskasse durch weitere Beiträge stärken. Darüber hinaus haben Sie auch noch andere Möglichkeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Rente der Pensionskasse bereits vor der gesetzlichen Rente beantragen. Hierzu stehen Ihnen unterschiedliche Informationen zur Verfügung (Merkblätter):
Antrag auf Altersrente (Leistungen) bequem online stellen
Ihren Rentenantrag für die Mitgliedergruppen E und F können Sie bequem online beantragen. Am besten stellen Sie den Antrag sechs bis acht Wochen vor Ihrem Rentenbeginn.
Die Altersrente können Sie bequem online in Ihrem persönlichen Vorsorgeportal beantragen.
Auch die Mitgliederbetreuung unterstützt Sie gerne. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr unter 040 28 01 45-300.
Antrag auf Erwerbsminderungs-/ Hinterbliebenenrente
Endet Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund von Erwerbsminderung oder Tod, beantragen Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen diese Leistungen einfach telefonisch.
Die Mitgliederbetreuung unterstützt Sie gerne. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr unter 040 28 01 45-300.
Sie beginnen, bei einem Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse zu arbeiten. Wenn Sie bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber einen Anspruch auf Betriebsrente haben, können Sie den Übertragungswert in die Hamburger Pensionskasse einzahlen lassen.
Wie das geht, steht im Merkblatt „Übertragung auf die HPK“. Wir halten für Sie auch ein Antragsformular und eine Anfrage zum Übertragungswert bereit. Wenn Sie wissen wollen, welche Rente sich aus dem Übertragungswert ergibt, nutzen Sie unseren Übertragungsrechner.
Informationen / Formulare Arbeitgeberwechsel und Übertragung |
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Übertragung auf die HPK (Merkblatt) |
Anfrage des Übertragungswertes (für den bisherigen Versorgungsträger) |
Übertragung auf die HPK (Antragsformular) |
Übertragung von der HPK auf den neuen Arbeitgeber (Merkblatt) |
Übertragung von der HPK auf den neuen Arbeitgeber (Antragsformular) |