Mit dieser Information möchten wir Sie auf den neuesten Stand zu den drei wichtigsten Themen des Jahres 2018 bringen. Hier finden Sie die Nachrichten im Detail:
Darüber hinaus finden Sie auf unserer Internetseite weitere Informationen
Am 1. Januar 2018 sind die überwiegenden Teile des BRSG in Kraft getreten. Am 1. Januar 2019 tritt eine weitere wichtige Vorschrift in Kraft. Ab dann sind neue Entgeltumwandlungen vom Arbeitgeber mit 15% zu bezuschussen, sofern er zumindest in gleicher Höhe durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart. Für ältere Entgeltumwandlungen zu Gunsten der Pensionskasse oder einer Direktversicherungen tritt die Zuschusspflicht erst am 1. Januar 2022 in Kraft. Weil dazu noch große Unsicherheit herrscht, haben wir die praktische Umsetzung der Zuschusspflicht hier in einem Merkblatt beschrieben.
Nach unserem Überblick ist die Umsetzung des BRSG bei rund einem Drittel unserer Mitgliedsunternehmen bereits weit vorangeschritten. Sie setzen sowohl die Kleinverdienerförderung und den „Beitragszuschuss“ (verbesserte Brutto-Entgeltumwandlung) als auch den „Familienzuschuss“ (Zulagenförderung/betrieblicher Riester) um. Bei einem weiteren Drittel der Mitgliedsunternehmen ist die Umsetzung noch nicht abgeschlossen, befindet sich aber auf dem Weg. Das letzte Drittel hat sich mit dem BRSG noch nicht beschäftigt, beziehungsweise lehnt eine Umsetzung ab.
Diese Haltung ist bedauerlich. Der Gesetzgeber hat unmissverständlich klargemacht, dass das BRSG die letzte Chance einer freiwilligen Vermeidung von Altersarmut ist. Wird die flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage wieder verfehlt, drohen Zwangsmodelle. Auf dem Tisch liegen derzeit drei Vorschläge. Entweder eine obligatorische Betriebsrente oder die „Deutschland-Rente“. Dieser Vorschlag der schwarz-grünen Koalition aus Hessen sieht eine obligatorische private Altersvorsorge vor, die verwaltungsmäßig über den Arbeitgeber abgewickelt wird. Als dritte Möglichkeit droht eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus mit einer entsprechend höheren Beitragsbelastung.
Eine Schlagzeile auf der Bild-Zeitung hat im Laufe des Jahres 2018 für große Unruhe gesorgt. Viele Lebensversicherungen und Pensionskassen befinden sich wegen der Niedrigzinsphase in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Vor wenigen Tagen berichtete die Presse darüber, dass die Caritas-Pensionskasse geschlossen wurde und nur noch ihren Bestand abwickeln darf. Mit weiteren schlechten Nachrichten ist zu rechnen.
Im Gegensatz zu diesen schlechten Nachrichten konnten wir Sie darüber informieren, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allen sieben von der HPV verwalteten Pensionskassen einen wortwörtlichen „grünen Haken“ erteilt hat.
In der Tat befindet sich speziell die HPK in einer außerordentlich privilegierten Lage. Sie hat bereits vor vielen Jahren ihre Garantieverpflichtungen drastisch reduziert und ihre Vermögensanlage breit diversifiziert.
Das führt nun zu einer tatsächlich weit über dem Marktdurchschnitt liegenden tatsächlichen Verzinsung. Zum 1. Januar 2019 werden die Vorsorgekonten wiederum mit 3,8% verzinst. Auch für den 1. Januar 2020 plant der Vorstand eine Verzinsung in Höhe von 3,8%. Erst für die Zeit danach geht er von einer Absenkung um geschätzte 0,3%-Punkte aus. Diese Überlegungen sind dem Umstand geschuldet, dass nach unserer Einschätzung viele Vermögensanlagen derzeit stark überteuert sind und in absehbarer Zeit ein deutlicher Rückschlag am Kapitalmarkt droht. Darauf stellt sich die Pensionskasse ein und hat ihre Exponierung in diesen Vermögensanlagen deutlich reduziert. Unsere Berechnungen zeigen, dass die Pensionskasse die dadurch erhöhte Liquidität auf lange Sicht gut aushalten kann; die Verzinsung der Vorsorgekonten geht ab 2021 nur minimal zurück. Auf der anderen Seite eröffnet sich dadurch die Chance, auf deutlich niedrigerem Niveau wieder voll zu investieren. Sollte es schon bald zu dem erwarteten Rückschlag und einer anschließenden schnellen Erholung kommen, könnte unseren Berechnungen zufolge die aktuelle Verzinsung in Höhe von 3,8% beibehalten oder sogar erhöht werden.
Die wichtigste Botschaft am Ende des Jahres 2018 lautet, dass die HPK sehr sicher und solide dasteht und Vorsorge gegenüber drohenden starken Turbulenzen an den Kapitalmärkten getroffen hat.
Seit seiner Einführung durch die damalige rot-grüne Koalition sorgt die im Vergleich zur gesetzlichen Rente doppelte Belastung der Betriebsrentner mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für Empörung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2018 mit einem Urteil dafür gesorgt hat, dass zumindest die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer privat finanzierten Pensionskassenrenten beitragsfrei gestellt werden, beschäftigt sich die große Koalition nun mit einer generellen Milderung der Beitragsbelastung. Mit am weitesten geht der Vorschlag der neu gewählten CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, die eine Anhebung der Freigrenze auf 350 Euro und eine darüber hinausgehende partielle Freistellung vorgeschlagen hat.
Unserer Einschätzung nach ist jetzt der richtige Zeitpunkt, mögliche Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern zu nutzen. Hierbei unterstützen wir Sie mit einer weiteren Informail in den kommenden Wochen. Wenn Sie bereits jetzt aktiv werden wollen, senden wir Ihnen gerne Textbausteine für einen Entwurf Ihres Briefes. Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail an kommunikation@hhpv.de. Wir fertigen den Entwurf gerne für Sie an.
Die Mühe lohnt! Mit dieser Vorgehensweise waren wir bei der Abschaffung der Anrechnung auf die Grundsicherung sehr erfolgreich. Auch dieses Mal lohnt sich der Einsatz. Die Belastung mit einem Beitragssatz von rund 15% ist ein großer Hinderungsgrund für die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge. Bitte helfen Sie mit, dieses Hindernis aus dem Weg zu räumen.
Bereits seit vielen Jahren überziehen uns die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber mit immer neuen regulatorischen Vorschriften, unübersehbar vielen Meldepflichten und zusätzlichen internen Kontrollsystemen. Aktuell müssen wir zum Beispiel ein neues umfangreiches Meldeverfahren für die Europäische Zentralbank einführen und zusätzlich zu pflichtmäßigem internen Datenschutz gemäß DSGVO, Interner Revision, Risikomanagementsystem etc. auch einen vom Risikomanagement unabhängig agierenden IT-Sicherheitsbeauftragten installieren und zusätzliche gegenüber der Aufsichtsbehörde meldepflichtige Schlüsselfunktionen. Dazu gehören auch Prozesse zum „Whistleblowing" in Richtung Aufsichtsbehörde.
Außerdem sind zusätzliche Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und -empfängern vorgesehen, deren Umfang erst durch eine ausstehende Rechtsverordnung konkretisiert wird. Das sind nur Einzelbeispiele aus einer Regulierungsflut, die uns überrollt. Sie hat auch eine gute Seite. Sie treibt der HPV neue Pensionskassen in die Arme, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu verwalten. Es bedeutet allerdings für die HPK, dass sie kostenmäßig belastet wird.
Wir strengen uns an, die negativen Folgen dieser Flutwelle an anderer Stelle durch weitere Maßnahmen zur Automatisierung unserer Prozesse zu bekämpfen. In einem ersten großen Schritt haben wir unsere IT-Systemlandschaft auf den neuesten Stand gebracht. Dieses gewaltige Vorhaben ist uns in den letzten Monaten zusammen mit einem Umzug in neue Räume mit besserer IT-Infrastruktur gut gelungen. Für etliche „Ruckeleien“ und durch unseren bisherigen Telefonanbieter verschuldete Störungen bitten wir herzlich um Entschuldigung.
Die HPK ist Teil einer großen Verwaltungsgemeinschaft, die von der HPV administriert wird. Diese dynamisch wachsende Verwaltungsgemeinschaft muss in Zukunft noch größere Herausforderungen z.B. im Bereich der Kapitalanlage, der Regulatorik und die Erwartungen der Mitglieder an automatisierte Prozesse oder mehr beratende Unterstützung bewältigen. Das erfordert eine Konzentration der Kräfte auf den beiden Führungsebenen.
Der für die unternehmerische Weiterentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft verantwortliche Vorstand der HPV wird in Zukunft aus zwei Personen bestehen, Frank Scheer und Hans Stapelfeldt (Vors.). Carsten Ebsen wird für beide Hamburger und für weitere Pensionskassen die besondere Funktion des vom jeweiligen Verwaltungsrat bestellten Verantwortlichen Aktuars ausüben, alle regulatorischen Fragen verantworten und uns gegenüber der Aufsicht und in den Fachvereinigungen vertreten. Tanja Gharavi verantwortet weiter die Kapitalanlage für die beiden Hamburger und für weitere Pensionskassen und ist zusammen mit Frank Scheer und Hans Stapelfeldt weiter im Vorstand der HPK. Alle vier bilden zusammen mit dem Leiter Kapitalanlagen (Chief Investment Officer) und dem Leiter Risikomanagement das "Asset-Liability-Committee", in dem die Verpflichtungen und die Kapitalanlage der Pensionskassen gesamthaft gesteuert werden.
Auf der operativen Ebene wird ebenfalls die Verantwortung der handelnden Personen für ‚ihre‘ Pensionskassen und ‚ihre‘ Mitgliedsunternehmen gestärkt. Mit dieser Struktur wird die zunehmende Komplexität und Größe des Geschäfts bewältigt werden.
(Stand 21.12.2018)