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Infomail Januar 2019

+++ Aktualisiert +++ Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung in Gefahr

Derzeit berät die große Koalition ernsthaft darüber, ob und wie die Betriebsrentner in der Krankenversicherung der Rentner entlastet werden können. Die Beratungen haben einen kritischen Punkt erreicht. Zwar herrscht große Einigkeit, dass die Entlastung sinnvoll ist. Sie droht allerdings zu scheitern, weil der Vorschlag von Bundesminister Spahn, vor allem die Bezieher hoher Betriebsrenten zu entlasten sehr teuer ist.

Es geht also um die Frage, ob Betriebsrentner überhaupt oder ob kleine oder große Betriebsrenten stärker entlastet werden sollen.

Wir denken es ist richtig, sich jetzt einzumischen und sich für eine Lösung stark zu machen, die für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) die größten Vorteile bietet. 

Auf dem Tisch liegen vier Varianten. Im Interesse der HPK-Rentner ist es naheliegend, sich für eine Variante einzusetzen, die die Bezieher kleiner Betriebsrenten bevorzugt. In den beschriebenen Varianten ist dies bei Variante 1 der Fall - in der Untervariante einer Erhöhung des zukünftigen Freibetrages auf zum Beispiel 200 Euro.

Textbausteine für die Ansprache der Entscheidungsträger Hier finden Sie Textbausteine für Ihr Anschreiben an den ressortverantwortlichen Bundesminister und weitere Entscheidungsträger sowie deren Anschriften.

Wir bitten Sie herzlich, einen dieser Textbausteine – nach Möglichkeit noch individuell leicht abgewandelt – zu nutzen. Setzen Sie unsere Vorschläge auch gerne gegenüber dort nicht aufgeführten Entscheidungsträgern ein, zu denen Sie einen persönlichen Kontakt haben. Das ist oftmals noch wirkungsvoller als die Ansprache von „kalten“ Kontakten. 



"Sehr geehrte(r) ...", Textbausteine: Einleitung
Vorschlag 1: Der Presse habe ich entnommen, dass die Bundesregierung die bislang einvernehmliche Reduktion oder Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten wieder in Frage stellt. Es droht an der Finanzierung zu scheitern. Das darf nicht passieren; jedenfalls die Bezieher kleiner Betriebsrenten müssen entlastet werden. Vorschlag 2: Seit ihrer Einführung durch die damalige rot-grüne Bundesregierung führt die Beitragsbelastung auf Betriebsrenten in der Krankenversicherung immer wieder zu massivem Ärger bei sehr vielen Bürgern. Daher hat es mich zunächst sehr gefreut, dass sich die Bundesregierung dieses Problems annehmen will. Und es hat mich aufgeschreckt, dass dieses Vorhaben nun wegen der Finanzierung in Frage gestellt wird. Ich setze mich dafür ein, dass zumindest für die Bezieher kleiner Betriebsrenten etwas getan wird. Vorschlag 3: Es hat mich sehr gefreut, dass die große Koalition die volle Beitragspflicht für Betriebsrentner in der Krankenversicherung ganz oder teilweise beseitigen will. Ich setze mich nachdrücklich dafür ein, dass dieses wichtige Vorhaben umgesetzt wird. Es darf nicht an der Finanzierung scheitern. Das darf nicht passieren; jedenfalls die Bezieher kleiner Betriebsrenten müssen entlastet werden. Textbausteine: Hauptteil
Vorschlag 1: Ich bitte Sie sehr herzlich und dringend, sich für eine Lösung einzusetzen, die vor allem die Bezieher kleiner Betriebsrenten begünstigt. Alle Untersuchungen zeigen, dass bei kleinen Einkommen auch die Betriebsrente gering ausfällt und ein erhöhtes Armutsrisiko besteht. Ich kann Ihnen aus meiner täglichen Praxis berichten, dass in diesem Personenkreis die volle Belastung mit Beiträgen zur Krankenversicherung oberhalb der bestehenden Freigrenze als empörende Ungerechtigkeit empfunden wird. Zu noch mehr Verärgerung führt die Überschreitung der Freigrenze nach einer Rentenerhöhung oder gar der Umstand, dass der Kollege mit spürbar geringerer Brutto-Betriebsrente eine höhere Netto-Betriebsrente hat, weil er innerhalb der Freigrenze liegt.  Vorschlag 2: Damit wird ein massives Ärgernis beseitigt, das immer wieder zu empörten Rückmeldungen aus dem Kreis meiner Kolleginnen und Kollegen führt. Für besondere Verärgerung sorgt die Systematik einer Freigrenze, denn sie bewirkt eine Absenkung der Betriebsrente nach Überschreitung dieser Grenze. Auch wird die Höhe der Freigrenze als viel zu niedrig empfunden. Selbst eine Betriebsrente von rund 300 Euro ist eine kleine Betriebsrente, die vollständig von Abgaben verschont bleiben sollte. Vorschlag 3: Ich möchte Ihnen gerne aus meiner alltäglichen Beratung mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Handel, überwiegend in Teilzeit beschäftigten Frauen, schildern, wie groß die Verärgerung über die heutige Beitragsbelastung ist. Die bestehende Freigrenze wird als deutlich zu niedrig und das System der Freigrenze als ungerecht empfunden. Die Verärgerung tritt nicht erst im Zeitpunkt der Veränderung und erstmaligen Beitragsbelastung ein. In Betriebsversammlungen und persönlichen Gesprächen höre ich immer wieder, dass die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung deshalb nicht genutzt werden, weil Betriebsrenten um die Krankenversicherungsbeiträge gekürzt ausgezahlt werden. Vorschlag 4: Ich begrüße sehr, dass sich die Bundesregierung dieses große Problem jetzt aufgreift. Es hat in etwa die gleiche Bedeutung wie die zum 01.01.2018 in Teilen abgeschaffte und gemilderte Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung. Damit wurde ein wesentliches Hindernis für die Weiterentwicklung der Tarifverträge zur Altersvorsorge „im Handel / in der Ernährungsindustrie“ beseitigt. Das weitere gravierende Problem, nämlich die als grob ungerecht empfundene Beitragspflicht in der Krankenversicherung muss nun ebenfalls beseitigt oder zumindest deutlich gemildert werden. Nur dann kann das Potenzial der betrieblichen Altersvorsorge „im Handel / in der Ernährungsindustrie“ in der Praxis zur Entfaltung kommen.  Textbausteine: Forderung
Vorschlag 1: Ich bitte Sie daher dringend, sich für eine Lösung einzusetzen, die vor allem den Beziehern kleiner Betriebsrenten hilft, nämlich „in Teilzeit beschäftigten Frauen / Arbeitnehmern in den unteren Lohngruppen“. Ich spreche mich daher für die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag und deren deutliche Anhebung ein. Vorschlag 2: Ich bitte Sie daher, Ihr besonderes Augenmerk auf die Bezieher kleiner Betriebsrenten zu richten. Diese Bürger beziehen in der Regel auch eine kleine gesetzliche Rente und sie trifft die Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen am härtesten. Die Umwandlung der heutigen Freigrenze in einen Freibetrag und deren deutliche Anhebung ist meines Erachtens dafür am besten geeignet. Vorschlag 3: Wir brauchen eine Lösung, die vor allem den Beziehern kleiner Betriebsrenten hilft. Eine Lösung ist die Festsetzung eines großzügigen Freibetrages, der zum Beispiel alle Arbeitnehmer mit Betriebsrenten unterhalb von 350 Euro von der Beitragspflicht befreit.


Adressliste


Bundesminister für Gesundheit
Jens Spahn
11055 Berlin

Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Rentenpolitischer Sprecher der SPD Fraktion:
Ralf Kapschack
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
Peter Weiß
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Varianten


Variante 1 Die Freigrenze in Höhe von aktuell 155,75 Euro wird in einen Freibetrag umgewandelt. Bei einer Freigrenze setzt nach deren Überschreitung die volle Belastung mit Beiträgen ein. Im Falle eines Freibetrages bleiben aktuell 155,75 Euro der gesamten Betriebsrente beitragsfrei. Damit wird der unschöne Effekt vermieden, dass bei Überschreitung der Freigrenze durch eine Rentenerhöhung um wenige Euro die Netto-Betriebsrente geringer ausfällt als zuvor. In einer Unter-Variante wird der Freibetrag auf 200 Euro erhöht.

Dieser Vorschlag mindert die Beitragslast für alle Betriebsrentner um einen einheitlichen Betrag, für Bezieher kleiner Betriebsrenten relativ stärker. In der Unter-Variante (200 Euro) profitieren die Bezieher kleiner Betriebsrenten noch stärker. Variante 2 Es bleibt bei einer Freigrenze, die allerdings um eine Gleitzone ergänzt wird, so dass oberhalb von 155,75 Euro schrittweise der volle Beitragssatz erreicht wird.

Die Regelung ist vergleichsweise kompliziert. Sie begünstigt Betriebsrentner mit kleinen Renten, während sich für Renten oberhalb der Gleitzone keine Änderung ergibt. Variante 3 Die Freigrenze wird erhöht, zum Beispiel auf 200 Euro. Darüber kann noch eine Gleitzone gelegt werden.

Diese Variante entlastet kleine Betriebsrenten weniger als die Untervariante aus Variante 1 mit einem Freibetrag von 200 Euro. Variante 4 Es bleibt bei der bestehenden Freigrenze und der Beitragssatz in der Krankenversicherung der Rentner wird halbiert.

Bei der Variante 4 handelt es sich um die für die Sozialversicherungsträger teuerste und für die Bezieher hoher Betriebsrenten beste Lösung.

(Stand 22.02.2019)


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