Infomail zu den Themen Doppelverbeitragung und Obligatorium
Mit dieser Infomail bringen wir Sie auf den neuesten Stand zu den Themen Doppelverbeitragung und drohendes Obligatorium.
DoppelverbeitragungIn den vergangenen Monaten informierten wir Sie zu unserer Kampagne in Sachen doppelte Beitragsbelastung in der Krankenversicherung der Rentner. Doppelt ist die Beitragsbelastung, weil die Betriebsrentner bei Überschreiten einer Freigrenze in Höhe von aktuell 155,75 Euro monatlich auf ihre Betriebsrente nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern den vollen Beitragssatz von rund 18% zahlen müssen.
Die Abschaffung der Doppelverbeitragung hat starke Befürworter. Hier finden Sie die
Antwort des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, auf den Brief der Betriebsräte unserer großen Mitgliedsunternehmen aus dem Handel.
Allerdings streift er nur im letzten Absatz seines Briefes unser Hauptanliegen, nämlich die Entlastung der Bezieher kleiner Betriebsrenten. Im Schwerpunkt geht es ihm um die Halbierung des Beitragssatzes. Das ist in der Tat sehr teuer und würde vor allem die Bezieher hoher Betriebsrenten begünstigen. Damit wird zugleich ein Klischee bedient, das von Seiten des federführenden Gesundheitsministeriums immer wieder betont wird. Diese Behauptung lautet: „Betriebsrentner erhalten überdurchschnittliche Renteneinkünfte und zählen daher zu einem privilegierten Kreis der Beitragszahler.“ Dieser Irrtum muss ausgeräumt werden.
Die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) beziehen überwiegend kleine gesetzliche Renten und kleine Betriebsrenten. Sie würden vor allem von einer Umwandlung der heutigen Freigrenze in einen Freibetrag und von dessen deutlicher Anhebung profitieren.
Wir wissen aus dem Kreis unserer Mitgliedsunternehmen, dass viele aktiv geworden sind und auf unterschiedlichen Wegen die Politiker zur doppelten Beitragsbelastung angesprochen haben. Sofern Sie sich noch nicht engagiert haben, bitten wir Sie, sich mithilfe der von uns
zur Verfügung gestellten Textbausteine und Adressen an den federführenden Minister Jens Spahn und gerne auch an weitere Politiker der Großen Koalition, zu denen Sie möglicherweise einen persönlichen Kontakt haben, zu wenden.
Obligatorium
Im Zuge der Beratung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes konnte eine obligatorische Betriebsrente verhindert werden. Zugleich hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie auf das Obligatorium zurückkommt, wenn sich der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung nicht schnell verbessert. Diese Verbesserung ist bislang nicht der Fall. Deshalb überrascht es nicht, dass auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) am 8. Mai die Vertreter der Großen Koalition ihre Drohung gleichlautend wiederholt haben.
Bislang ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers für ihn eine Entgeltumwandlung einzurichten und diese aus ersparten Sozialabgaben zu bezuschussen. Nun droht nach der nächsten Bundestagswahl die obligatorische Einrichtung einer solchen Entgeltumwandlung.
Im Fall einer schwarz-grünen Bundesregierung droht noch Schlimmeres: Die obligatorisch über den Arbeitgeber abgewickelte private Vorsorge des Arbeitnehmers entweder über einen Anbieter seiner Wahl oder einen bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingerichteten Fonds.
(Stand 15.05.2019)
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