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Infomail Mai 2018

Die Hamburger Pensionskasse ist sicher, solide und ertragreich

Zum 1. Januar 2018 hat die Hamburger Pensionskasse von 1905 (HPK) die Ansprüche der Arbeitnehmer 3,8% erhöht. Auch zum 1. Januar 2019 ist eine Erhöhung um 3,8% geplant und durch das gute Jahresergebnis 2017 bereits verdient. Die Pensionskasse hat von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im April 2018 einen wortwörtlichen „grünen Haken“ bekommen.

Welche Pensionskassen sind betroffen?
9 von 138 Pensionskassen haben den Stresstest, mit dem ihre finanzielle Solidität geprüft wird, nicht bestanden. Einige weitere Pensionskassen stehen vorsorglich unter einer besonderen Beobachtung der Aufsichtsbehörde BaFin.

Und die HPK?

Die HPK gehört nicht dazu. Im Gegenteil: Sie hat im Rahmen der turnusgemäßen Prüfung von der BaFin im April 2018 einen wortwörtlichen „grünen Haken“ bekommen.

Warum steht die HPK so gut da?
Die HPK hat sich schon vor vielen Jahren auf die niedrigen Zinsen eingestellt. Erstens kalkuliert sie schon seit 2002 besonders vorsichtig, nämlich ohne Garantiezins und zweitens hat sie schon damals angefangen, ihre Kapitalanlage sehr breit zu diversifizieren.

Das sind 31% mehr. Wie kann ein so großer Unterschied entstehen?
Die Lebensversicherungen (und einzelne Pensionskassen) sind in zweifacher Bedrängnis. Wegen der hohen Garantiezinsverpflichtung müssen sie eine Zusatzreserve bilden. Und wegen der hohen Garantieanforderungen müssen sie ihr Vermögen noch vorsichtiger anlegen, als es die strengen aufsichtsrechtlichen Vorschriften ohnehin vorschreiben. Drittens hat die HPK viel niedrigere Verwaltungskosten, keine Abschlusskosten und ist als soziale Einrichtung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.

Was passiert in den betroffenen Pensionskassen?
Es gilt das Betriebsrentengesetz. Der Arbeitgeber muss ggf. eine Kürzung ausgleichen und muss dann Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV) zahlen. Falls der Arbeitgeber nicht mehr zahlen kann, tritt der PSV ein. Betriebsrenten sind also dreifach abgesichert. Die Arbeitnehmer haben nichts zu befürchten, Sie sind besser als in jeder privaten Vorsorge abgesichert. BILD hat also eine Falschmeldung veröffentlicht.

Betroffen sind die Arbeitgeber. Die Einstandspflicht des Arbeitgebers gilt immer und überall. Egal, was Makler behaupten, kann sie nicht ausgeschlossen werden. Auch der von Maklern gerne ins Spiel gebrachte Protektor ist keine Hilfe, sondern nur ein Marketingversuch: Protektor kürzt die Ansprüche pauschal um 5% und kann weitere Kürzungen vornehmen. Dafür haftet der Arbeitgeber. Protektor hat lediglich Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro angesammelt; das sind z.B. nur 0,4% der Verpflichtungen der Allianz. Er hilft nur sehr kleinen Einrichtungen. Den Schaden tragen dann nicht die anderen Versicherungen, sondern deren Kunden, wie ein Allianz-Finanzvorstand 2016 in der Börsen-Zeitung offenbart hat.

Was heißt das unter dem Strich?
Es bleibt dabei: Nur eine vorsichtige Kalkulation und eine solide Kapitalanlage schützen den Arbeitgeber. Das war der entscheidende Grund für die Wahl der HPK zur Durchführung der tariflichen Altersvorsorge im Handel und in der Ernährungsindustrie im Jahr 2002. Sie hat als einziger Anbieter das Risiko des Arbeitgebers durch den Garantiezins in Höhe von 0% auf eine nur noch theoretische Restgröße reduziert. Das zahlt sich jetzt für beide Seiten aus. Die Arbeitgeber profitieren von der Finanzstärke und der bestmöglichen Risikoreduktion. Für die Arbeitnehmer bewahrheitet sich die Erkenntnis, dass Garantien Geld kosten; sie erhalten eine tatsächlich deutlich höhere Leistung.


(Stand 13.08.2018)

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