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Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

Nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden Fragen der praktischen Umsetzung geklärt. Der erste Beitrag zur Insolvenzsicherung wird zum 31.12.2021 fällig. Arbeitgeber, die bisher noch nicht Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sind, müssen ihre Insolvenzsicherungspflicht bis zum 31.03.2021 anzeigen.

Für Arbeitgeber, die bereits insolvenzsicherungspflichtige Zusagen in anderen Durchführungswegen erteilt haben, ist dieser Termin ohne Bedeutung.

Der PSVaG hat zunächst ein Interesse daran, dass alle betroffenen Arbeitgeber über ihre neuen Melde- und Beitragspflichten informiert sind. Er hat daher in seinem Mitgliederrundschreiben vom Juni 2020 bereits die ihm bekannten Arbeitgeber darauf hingewiesen. Derzeit ist für Sie als Arbeitgeber mit Zusagen über die Pensionskasse in keinem Fall etwas zu tun.

Neues Gesetz 

Das vom BMAS vorangetriebene Gesetz zur Einführung einer zusätzlichen Absicherung für Pensionskassenzusagen über den Pensions-Sicherungs-Verein wurde am 05.06.2020 auch vom Bundesrat beschlossen. Anfang Mai fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzesvorhabens im Bundestag statt.

Mit dem späteren Inkrafttreten des Gesetzes sind Pensionskassenzusagen in Zukunft noch besser abgesichert. Denn hinter dem Pensions-Sicherungs-Verein steht praktisch die gesamte deutsche Wirtschaftskraft.

Im Rahmen des politischen Verfahrens konnten wichtige Forderungen in das Gesetz eingebracht werden, welche die Durchführung aus Sicht der Pensionskasse und Arbeitgeber erleichtern:

  • Schuldner der Beiträge an den PSVaG ist zwar grundsätzlich der Arbeitgeber. Das Gesetz sieht nun aber vor, dass die Beiträge auch durch die Pensionskassen an den PSVaG abgeführt werden können. Diese Verfahrensweise entlastet die Mitgliedsunternehmen und macht die Absicherung einfacher und damit unter dem Strich auch günstiger.
  • Das Verfahren zur Berechnung der Beiträge wurde vereinfacht.


Ein wichtiger Kritikpunkt bleibt auch nach der Entscheidung des Bundesrates bestehen.
Direktversicherungen und damit rund 8 Millionen Arbeitnehmer und Rentner erhalten keinen verbesserten gesetzlichen Schutz über den PSVaG. Das wird sich rächen, wenn die ersten Lebensversicherer in Schieflage geraten. Denn die dort gewählte Sicherungseinrichtung „Protektor“ ist unzulänglich.

Als Reaktion auf unsere unterschiedlichen Initiativen und Stellungnamen meldete sich z.B. die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zurück. Auch sie sind der Überzeugung, dass Protektor „über nur geringe Finanzmittel verfügt und im Falle einer Pleitewelle seiner Absicherungsfunktion vermutlich nicht ausreichend nachkommen könnte.“ Das Thema dieses ungleichen Schutzes war, ist und bleibt somit in den Fachgremien des Deutschen Bundestages in der Diskussion.

Initiativen im Gesetzgebungsverfahren

Am 20.04.2020 hatte sich der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales in einer nicht-öffentlichen Anhörung mit den Eingaben von Fachverbänden und Marktteilnehmern befasst. Auch wir brachten damals erneut unsere Stellungnahme mit ein, um unseren Hauptkritikpunkt und weitere Verbesserungen im Detail vorzutragen.

Insbesondere wollten wir die Beitragsabführung durch die Pensionskasse weiter absichern. Auch Betriebsräte großer Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskassen hatten sich mit einer eigenen Stellungnahme eingebracht. Dafür ganz herzlichen Dank! (Stellungnahme der Betriebsräte)

Leider war der gesamte politische Prozess dadurch geprägt, dass die politischen Entscheidungsträger nicht bereit waren, auf die breite Kritik mit einer erforderlichen weiteren Überarbeitung des Gesetzesentwurfes zu reagieren.

Die Rückmeldung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen macht aber deutlich, dass weitere Engagements für den verbesserten gesetzlichen Schutz der rund 8 Millionen Direktversicherten nicht aussichtslos sind. Das geschieht durchaus auch im eigenen Interesse. Sollten Direktversicherungsrenten gekürzt werden, untergräbt das schlichtweg die gesamte betriebliche Altersvorsorge und schadet auch uns.

Hier finden Sie noch einen Beitrag des DGB zum Insolvenzschutz.


(Stand: 08.05.2020, aktualisiert 24.07.2020)
 

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