Mit dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur EbAV-II-Richtlinie am 13. Januar 2019 wurden auch umfassende Informationspflichten für Pensionskassen gegenüber ihren Versorgungsanwärtern eingeführt (VAG-Informationspflichtenverordnung). Auf dieser Grundlage haben wir das Informationsangebot überarbeitet und erweitert.
In den vergangenen Monaten haben wir den Kontoauszug überarbeitet, um eine ansprechendere Gestaltung und bessere Lesbarkeit zu erreichen. Einen neuen Namen gibt es auch, das Dokument heißt nun "Standmitteilung". Der Inhalt ist nahezu identisch geblieben.
In der Standmitteilung ist der aktuelle Stand der betrieblichen Altersvorsorge übersichtlich zusammengefasst.
Aufgrund der neuen Informationspflichten gibt es ein weiteres Dokument mit dem Namen "Renteninformation". Alle Begünstigten mit einer Pensionskassenzusage erhalten diese automatisch. Die Renteninformation stellen wir ausschließlich online über unser Portal zur Verfügung.
Diese umfassende Renteninformation enthält alle gesetzlich geforderten Angaben aus den Informationspflichten und eine Übersicht der eingezahlten Beiträge.
Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie einfach Ihre Fachbetreuer aus der Unternehmensbetreuung an.
(Stand: 16.04.2020)