Drucken

Informationspflichten

Wir möchten Sie umfassend über Ihre betriebliche Altersversorgung mit unseren Versorgungseinrichtungen informieren. Zahlreiche Informationen finden Sie bereits auf unseren Internetseiten. Gerne beantworten wir auch Ihre telefonischen und schriftlichen Anfragen.

Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen aus den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Allgemeine Informationen zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234l Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Mitgliedergruppe B der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Mitgliedergruppe Berufsschutz Plus der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Mitgliedergruppe Bethel der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Mitgliedergruppe E der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Mitgliedergruppe F der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Mitgliedergruppe P (2002 - 2017) der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Mitgliedergruppe P (ab 2018) der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Mitgliedergruppe VK BMI der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Informationen für Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses bzw. vor Beitritt zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234m und § 234n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Mitgliedergruppe Berufsschutz Plus der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Mitgliedergruppe F der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
Mitgliedergruppe P (ab 2018) der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG

(Stand 19.12.2023)
 


Grundsätze der Anlagepolitik
(gem. § 234i VAG sowie Erklärungen nach §134b und 134c AktG)

Der § 234i des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gibt vor, dass Pensionskassen eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abgeben und diese öffentlich zugänglich machen müssen.

Die vorliegende Investmentstrategie (Grundsätze der Anlagepolitik) erläutert die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen für die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK).

(Stand 01.01.2024)
 


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
(gem. Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung)

Die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren, welche sich in Risiken für die HPK widerspiegeln, werden in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Die Berücksichtigung von Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt unter anderem auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung).


 



Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung Artikel 4 (1)b in Verbindung mit den technischen Regulierungsstandards Art. 12 sind wir zu folgender Angabe verpflichtet:

„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.“

Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtungen deutlich erhöhen. Zudem sind Details der hierfür erforderlichen Vorgehensweise noch ungeklärt. Aus diesen Gründen berücksichtigen die Pensionseinrichtungen nicht die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Nach Klärung der offenen Fragen werden die Pensionseinrichtungen eine Überprüfung ihres Standpunktes vornehmen.

(Stand 06.12.2023) 

Haben Sie Fragen?

Sie erreichen Ihre Mitgliederbetreuer für alle Fragen zu Ihrem Vorsorgekonto, den Leistungen der Pensionskasse, dem Rentenantrag montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer
040 / 280 145-300.Benachrichtigungsservice

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Wir möchten uns stetig verbessern und sind deshalb auf Ihr Feedback angewiesen. Welche besonders guten oder schlechten Erfahrungen haben Sie mit der Pensionskasse gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung .

Hamburger Pensionskassen sorgen für Premiere

Die Hamburger Pensionskasse (HPK) und drei weitere in Hamburg administrierte Einrichtungen investieren als erste...


Mehr

 
Impressum   | Datenschutzerklärung  |  Nutzungsbedingungen
© Hamburger Pensionsverwaltung eG