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Aktuelles

2023 stark abgeschlossen

Starke Gemeinschaften bieten starke Lösungen an. So auch die Hamburger Pensionskasse (HPK), die sicher mit einem klaren Kurs durch das bewegte Umfeld der betrieblichen Altersvorsorge steuert, dass durch Themen wie neue Tarifabschlüsse oder Initiativen des Gesetzgebers spannend bleibt.
 
Auf der Vertreterversammlung der HPK am 18. September 2024 stellten Aufsichtsrat und Vorstand das äußerst positive Jahresergebnis der Kasse vor und gaben Einblicke in die Kapitalanlage. Insbesondere im Vergleich zum Markt kann von einer sehr guten Performance berichtet werden. In Zahlen stehen so z.B. bei der HPK über 130 Mio. Euro für die satzungsgemäße Überschussbeteiligung der Mitglieder zur Verfügung. Ein starkes Ergebnis.



(Stand 19.09.2024)

 

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Erstellung der Leistungsmitteilung

Die Mitteilungen über gezahlte Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt (Leistungsmitteilung) ist online verfügbar.

(Stand 21.02.2024)
 

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Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

Die Bundesregierung hat das neue Gesetz zur Pflegereform beschlossen. Zur Stabilisierung der Pflegeversicherung sind daher bereits ab dem 1. Juli 2023 höhere Beiträge zu zahlen.

Die neue Regelung bedeutet, dass höhere Abgaben an die Krankenkassen gezahlt werden müssen und die ausgezahlte Rente dadurch geringer ist.
 
Weitere Informationen auf der Internetseite der Hamburger Pensionsverwaltung.



(Stand 16.06.2023)

 

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Hamburger Pensionskassen sorgen für Premiere

Die Hamburger Pensionskasse (HPK) und drei weitere in Hamburg administrierte Einrichtungen investieren als erste Unternehmen aus Deutschland und als erste Investoren mit einer Euro-Denominierung in Programme zur globalen Ernährungssicherheit des International Fund for Agricultural Development (IFAD).
 
Das 65 Mio. Euro schwere Investment um den Ankerinvestor HPK markiert einen Startschuss des Programms.
 
Weitere Informationen zu diesem Investment finden Sie auf unserer Internetseite und in der Pressemitteilung.



(Stand 05.04.2023)

 

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Aktuell längere Bearbeitungsdauer

Aufgrund des regelmäßig hohen Auftragsvolumens zum Jahresbeginn und aktuell weiteren Einflüssen kann es ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.

Wir arbeiten mit vollem Einsatz daran, Ihr Anliegen schnellstmöglich für Sie umzusetzen. Wir bitten Sie darum, Rückfragen zum Stand Ihrer Bearbeitung zu vermeiden, da diese das Volumen an Aufgaben weiter erhöhen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Stand 21.02.2023)
 

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Attraktiv trotz Inflation – die betriebliche Altersvorsorge

Die derzeitige Inflation in Deutschland, ihre Auswirkungen und die politischen Reaktionen gehören seit geraumer Zeit zu den Top-Nachrichten eines jeden Tages.

Die betriebliche Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse (HPK) hat auch unter diesen Rahmenbedingungen nichts von ihrer Attraktivität verloren und sie lohnt sich weiterhin.

  • Dank des langen Anlagezeitraums können kurz- und mittelfristige Entwicklungen gut ausgeglichen werden. Dazu gehören auch Phasen mit erhöhter Inflation.
  • Der mit einer Inflation einhergehende Zinsanstieg bietet attraktive Möglichkeiten in sichere und planbare Zinstitel zu investieren.
  • Die HPK ist seit Langem in Anlagen mit Inflationsschutz bzw. Inflationsausgleich engagiert.
  • Die Größenvorteile der HPK sorgen für niedrige Gebühren und ermöglichen eine breite Streuung von Anlagen und Risiken.


Weiterhin sind die massiven staatlichen Förderungen wesentliche Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge, die auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen uneingeschränkt gelten.
 


Eine ausführliche Darstellung finden Sie unter „Mehr Informationen“.



(Stand 08.09.2022)

 

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Willkommen bei der Hamburger Pensionskasse

Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder der Hamburger Pensionskasse, die von der Versorgungskasse der Bayerischen Milchindustrie zu uns gekommen sind.

Sie sind jetzt Teil einer der größten Firmenpensionskassen in Deutschland, die traditionell in der Ernährungsindustrie zu Hause ist und sie profitieren zukünftig ebenfalls von den Vorteilen, die die Hamburger Pensionskasse ihren Mitgliedern bietet. Dazu zählen neben großer Sicherheit und Wirtschaftskraft auch die schlanken Prozesse und eine kostengünstige Verwaltung.
 


(Stand 30.08.2022)

 

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Run-Off bei den Versicherern nimmt kein Ende // Kontroversen um neue Produkte

In den zurückliegenden Jahren zogen sich Schritt für Schritt viele, selbst große und namhafte Versicherer aus der betrieblichen Altersvorsorge zurück. Als Ersatz bringen sie neue Produkte auf den Markt, um die es aktuell Kontroversen und eine Vielzahl ungeklärter rechtlicher Fragen gibt.




(Stand 24.08.2022)

 

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Krieg in der Ukraine

Die Sorge um den Krieg in der Ukraine hält alle Menschen in Atem. Die humanitäre Lage ist beängstigend und leider verhallt noch der weltweite Ruf nach Frieden. Neben der humanitären Situation zeichnen sich ebenso weitreichende Folgen für die Kapitalmärkte und die Wirtschaft ab.

In unserem Beitrag blicken wir auf diese Auswirkungen auf unsere Versorgungseinrichtungen.
 


(Stand 23.03.2022)

 

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Verbraucherschützer fordern Altersvorsorge ohne die Versicherungsindustrie

Im Interview mit dem „manager magazin“ fordern führende Köpfe einer Verbraucherallianz den Neuanfang im Bereich der Altersvorsorge. Ihre – durchaus provokante – These, dabei auf Unternehmen aus der Versicherungsindustrie zu verzichten, begründen sie mit systemischen Defiziten der Branche, die unüberbrückbar seien. Und sie sehen den Staat in der Pflicht. Aber lesen Sie am besten selbst.

Produkt der Zukunft, das es schon gibt!
Neben Standpunkten definieren die beiden Experten ein Produkt der Zukunft, das es im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge bereits gibt. Für alle Menschen, die ihren Ruhestand mit einer Rente aus der Hamburger Pensionskasse von 1905 (HPK) planen, ist es keine Vision, sondern sie profitieren schon heute davon.

Hier einige Forderungen im Detail, hinter denen wir jetzt – und das seit langem – einen Haken machen können:

  • Eine Vorsorge, die den Sparerinnen und Sparern gegenüber verantwortlich ist – und nicht gegenüber Aktionären.
  • Es muss ein einfaches und effizientes Produktangebot geben. 
  • Die kostengünstige Verwaltung sorgt dafür, dass das Geld auch in der Rente der Menschen ankommt.
     


(Stand 28.02.2022)

 

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Thinking about my future // Weitblick in jungen Jahren?

„Der frühe Vogel fängt den Wurm“: Dieser Spruch gilt auch für alle, die sich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anlegen wollen. Wichtig ist, es auch zu können. Aktuelle Zahlen zeigen, dass noch viel Arbeit auf alle wartet, denen das Thema „Sicherheit im Ruhestand“ am Herzen liegt.

Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL mit mehr als 4.000 Teilnehmenden kommt zwar zum Ergebnis, dass 77% der 16- bis 29-Jährigen bereits fürs Alter vorsorgen – jedoch zeigen sich neben der gesetzlichen Rente klaffende Lücken und auch soziale Unterschiede. Denn am beliebtesten sind Aktien und gestreute Index- sowie andere Fonds. Aber: Nicht jeder hat in jungen Jahren die Möglichkeit, von seinem Gehalt etwas abzuzweigen.

Beliebt und fair: Die betriebliche Altersvorsorge
Den zweiten Platz belegt die betriebliche Altersvorsorge. Hier bieten viele Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse von 1905 (HPK) einen Vorteil, der das Sparen unabhängiger vom Gehalt macht: Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag in die HPK ein, ohne dass Beschäftigte selbst etwas dazu tun müssen. Das gilt auch schon während der Ausbildung.

Die HPK arbeitet eng mit den Mitgliedsunternehmen zusammen und entwickelt Ideen, um die betriebliche Altersvorsorge allen Altersgruppen näher zu bringen. Manchmal auch mit einem ungewöhnlichen Blickfang, der auffällt.
 


(Stand 22.02.2022)

 

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Sicherer Hafen für mehr als 770.000 Menschen

Die mittlerweile seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase übt weiterhin Druck auf Lebensversicherungen und Versorgungseinrichtungen aus. Zuletzt berichteten die Medien über das Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Steuerberater-Pensionskasse. Zum vergangenen Jahr stieß die Allianz ihre Pensionskasse in den sogenannten Run-Off ab – d.h. stellte dort das Neugeschäft für die betriebliche Altersvorsorge ein.

Hamburger Pensionskasse – sicher, solide und beständig
Erfreulich für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist, dass die HPK mit diesen schlechten Nachrichten nach wie vor nichts zu tun hat. Die Leistungen sind sicher, solide und insbesondere auf Dauer finanziert. Zudem profitieren die Mitglieder von einer mehrfachen Absicherung, hierzu gehört auch der Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen über den Pensions-Sicherungs-Verein.

Es ist kein Zufall, dass die HPK so gut dasteht: Sehr frühzeitig, bereits im Jahr 2002, hat sich die HPK auf eine mögliche Niedrigzinsphase eingestellt, unter anderem die Kapitalanlage auf ein deutlich breiteres Fundament gestellt (diversifiziert). Damit ist die HPK im Vergleich zu anderen Pensionskassen und Lebensversicherern besser aufgestellt.

Neben den rechtlichen Anforderungen, die die HPK mühelos besteht, prüfen regelmäßig Gremien – besetzt mit Vertretungen aus den Unternehmen sowie Beschäftigtenvertretungen – den Weg der HPK.
 


(Stand 09.02.2022)

 

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Spendenaktion am Inspirationstag

Ein Tag mit Fokus auf Nachhaltigkeit und voll im Sinne unserer Idee: „Wir für Andere“. Die an unserem Inspirationstag erzielten Gewinne der Teams und Spenden aus den Reihen der Beschäftigten gingen in diesem Jahr an das Kinder-Hospiz Sternenbrücke in Hamburg. Unser gesamtes Team unterstützt mit dem Beitrag diese wertvolle Arbeit.
 


(Stand 24.01.2022)

 

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Rückblick 2021: Gemeinsam die Herausforderungen gemeistert

Wir freuen uns darauf, die gute Sache „betriebliche Altersvorsorge“ weiter voranzubringen.


(Stand 22.12.2021)

 

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Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag

Zum 1. Januar 2021 haben viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Für Rentner wirkt sich diese Erhöhung mit zweimonatiger Verzögerung aus, d.h. zum 1. März 2021 kann sich die Netto-Rente wegen eines erhöhten Abzugs zur Krankenversicherung ändern. Weitere Informationen zu Ihren Krankenkassenbeiträgen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkassen.

(Stand 01.03.2021)
 

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Pensionskassen und Versicherer weiter unter Druck – Hamburger Pensionskasse nicht betroffen

Erneut berichten die Medien über die Kölner Pensionskasse und das Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein. Schon seit 2018 stehen beide im Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Jetzt entzog ihnen die BaFin die Betriebserlaubnis, da die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllt und Finanzierungspläne zur Beseitigung der Unterdeckung unzureichend sind.

Diese Pensionskassen dürfen nun kein Neugeschäft mehr machen. Bestehende Versicherungsverträge sollen jedoch erfüllt werden und die Zahlung der Renten soll ebenfalls weiterlaufen. Auch die Lebensversicherer sind unter Druck. Nach Medienberichten stehen 20 von 80 Lebensversicherern unter verschärfter Beobachtung der BaFin.

Hamburger Pensionskasse – sicher, solide und nachhaltig

Erfreulich für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist die Feststellung, dass die HPK mit diesen schlechten Nachrichten weiterhin nichts zu tun hat. Die Leistungen sind sicher, solide und insbesondere nachhaltig finanziert. Zudem profitieren die Mitglieder von einer mehrfachen Absicherung.

Trotz der durch Corona-bedingten Verwerfungen an den Kapitalmärkten im vergangenen Jahr konnte die HPK erneut eine sehr gute Rendite erwirtschaften. Die Vorsorgekonten der Anwärter in der Mitgliedergruppe F wurden zum 01.01.2021 mit 3,5% verzinst, das liegt deutlich über dem Branchendurchschnitt.

Sehr frühzeitig, bereits im Jahr 2002, hat sich die HPK auf eine mögliche Niedrigzinsphase eingestellt. Sie kalkuliert seitdem viel vorsichtiger und hat ihre Kapitalanlage deutlich breiter diversifiziert. Damit ist die HPK im Vergleich zu anderen Pensionskassen und Lebensversicherern besser aufgestellt und erwirtschaftet auch heute noch stabile Erträge.

(Stand 15.01.2021)
 

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Umsetzung des KV-Freibetrages bei mehreren Betriebsrenten

Seit dem November liefern die Krankenkassen erste Daten. Seit dem Jahresbeginn haben sie an einer Lösung für die neue Berechnung gearbeitet. In den kommenden Wochen (und Monaten) erhalten wir für Personen mit mehreren Betriebsrenten schrittweise die für uns notwendigen Daten.

Allein Ihre Krankenkasse legt fest, bei welcher Betriebsrente und in welchem Umfang der Freibetrag anzuwenden ist. Wir wissen erst mit der Meldung Ihrer Krankenkasse, welche Regelung für Sie gilt. Es kann auch sein, dass der Freibetrag bei einer anderen Betriebsrente erstattet wird. Genaue Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Als Service stellt die Hamburger Pensionsverwaltung Ihnen ein Video zum Thema Freibetrag zur Verfügung. Wir möchten Ihnen gerne erläutern, welche Informationen für Sie wichtig sind.

Welche Regelung Ihre Krankenkasse für Sie festgelegt hat, können Sie auch den monatlichen Abrechnungen entnehmen. Im persönlichen Mitgliederbereich (Portal) unter „Meine Dokumente“ sind Ihre monatlichen Abrechnungen verfügbar. Dort finden Sie den von uns berücksichtigten Freibetrag und die Berechnung der Beiträge – sofern wir den Freibetrag anwenden dürfen.

Mehr Unterstützung und Informationen zum Gesetz finden Sie auf unseren Internetseiten.

(Stand 10.11.2020)

 

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Interview zur Kapitalanlagestrategie der Hamburger Pensionskassen

“Wie man das Kapitalanlagevolumen eines Tankers mit der Flexibilität eines Schnellboots durch schweres Wetter manövriert”, verraten Vorstand Melanie Jura und CIO Thomas Schmidt einem Redakteur der Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten (dpn).

Einen Auszug aus dem Interview finden Sie auf den Seiten der dpn. Dort können Sie auch die komplette Version einsehen.

Weiterhin gültig ist die in unseren vorherigen Informationen dargestellte Aussage, dass die Möglichkeiten für die Kapitalanlage der Pensionskassen auf längere Sicht nicht schlechter, sondern besser aussehen.

(Stand: 01.10.2020)
 

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Gute Nachrichten für alle Rentner mit einer betrieblichen Altersvorsorge (eine Betriebsrente)

Das zum 1. Januar 2020 eilig beschlossene Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen wird seit dem Juni - für Rentner mit einer Betriebsrente - in der Praxis umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt liegen die notwendigen Daten der Krankenkassen vor und die ersten Rentner können auch tatsächlich von der Entlastung profitieren.

Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Betriebsrentner weniger Abgaben an die Krankenkassen zahlen müssen. Pauschal sind dies rund 25 Euro mehr Rente. Die Abrechnung der neuen, geringeren Beiträge zur Krankenkasse kann zunächst nur für einen Teil der Betriebsrentner erfolgen.



(Stand 30.06.2020)

 

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Beitragspflicht für Pensionskassen zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

In Zukunft sind Pensionskassenzusagen noch besser abgesichert.

Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorangetriebene Gesetz zur Einführung einer zusätzlichen Absicherung für Pensionskassenzusagen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) wurde am 05.06.2020 auch vom Bundesrat beschlossen. Anfang Mai fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzesvorhabens im Bundestag statt.

Zwar wurde im weiteren politischen Verfahren am Gesetz nachgearbeitet, jedoch sollen weiterhin rund 8 Millionen Arbeitnehmer und Rentner mit einer Direktversicherung keinen verbesserten gesetzlichen Schutz erhalten. Das kann sich rächen, wenn die ersten Lebensversicherer in Schieflage geraten.

(Stand: 12.06.2020)

 

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Situation bei GALERIA Karstadt Kaufhof - Pensionskasse nicht betroffen

Das wichtigste zuerst: Die Renten der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG sind vom  Insolvenzverfahren bei GALERIA Karstadt Kaufhof nicht betroffen.

Die Bild-Zeitung hat in den vergangenen Tagen darüber berichtet, dass GALERIA Karstadt Kaufhof im Zusammenhang mit dem Schutzschirmverfahren viele Betriebsrentner darüber informierte, dass sich die Rentenzahlungen momentan verzögern.

Betroffen hiervon sind Renten aus Direktzusagen und einer Unterstützungskasse, die von GALERIA Karstadt Kaufhof verwaltet und ausgezahlt werden. Das ist eine andere Altersvorsorge, als die betriebliche (tarifliche) Altersvorsorge über die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK).

Auch das aktuelle Schutzschirmverfahren hat keine Auswirkungen auf die HPK. Alle Rentner der Pensionskasse können also beruhigt sein, denn ihre Renten werden in der aktuellen Situation in voller Höhe und natürlich auch fristgemäß gezahlt.

(Stand: 10.05.2020)
 

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Auswirkungen der Corona-Pandemie: Kapitalmärkte, Inflation

Die globale Ausbreitung der Corona-Pandemie führt aktuell zu starken Auswirkungen auf die Kapitalmärkte und die wirtschaftlichen Systeme. In unserer Einschätzung fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und gehen wir auf die aktuelle Situation sowie mögliche Entwicklungen ein.

Einschätzung zur Corona-Pandemie.

(Stand: 05.052020)

 

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Turbulenzen an den Kapitalmärkten

Die wachsende Unsicherheit im Kontext der globalen Ausbreitung des neuartigen COVID-19 Virus sorgt für Turbulenzen an den Kapitalmärkten.
 

In unserer Infomail haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst und wir gehen auch darauf ein, warum sich für die Hamburger Pensionskassen trotzdem bessere Chancen für die Kapitalanlage bieten.  


(Stand: 10.03.2020 / Aktualisiert am 12.03.2020)

 

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Sicherer Partner in unsicheren Zeiten

Die Ausbreitung des "Corona-Virus" bereitet vielen Menschen aktuell Sorge und führt auch in unserem Alltag zunehmend zu Einschränkungen. Diese Herausforderungen zu meistern ist eine große Gemeinschaftsaufgabe.
 

Als Hamburger Pensionsverwaltung haben wir im Sinne unserer Mitglieder, Mitgliedsunternehmen, Beschäftigten, Versorgungseinrichtungen und der Allgemeinheit bereits frühzeitig reagiert.
 

In unserer Infomail finden Sie einen Überblick zur aktuellen Situation und unsere Einschätzung zu den Kapitalmärkten.


(Stand: 18.03.2020)

 

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Die praktische Entlastung der Betriebsrentner benötigt noch Zeit

Zukünftig sollen Betriebsrentner weniger von ihren Renten an die Krankenkassen zahlen. Das entsprechende Gesetz trat mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sehr kurzfristig in Kraft.

Laut Aussage der Krankenkassen werden die erforderlichen Anpassungen der IT-Umgebungen einige Vorlaufzeit in Anspruch nehmen. Über die Länge dieser Vorlaufzeit liegen uns aktuell noch keine genauen Informationen vor. Die derzeitige Sprachregelung lautet, dass die Krankenkassen bis Ende 2020 Zeit für die Umsetzung haben. Eine Antwort auf die Länge der Vorlaufzeit kann nur die eigene Krankenkasse geben.

Bis die technischen Anpassungen erfolgt sind, werden die Krankenkassenbeiträge nach den alten Regeln abgerechnet und Ihnen nach der Umsetzung erstattet. Das passiert automatisch. Grundsätzlich gilt, dass die Korrektur von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zu vier Jahren rückwirkend möglich ist - zuzüglich zur Korrektur im laufenden Kalenderjahr.

Für Betriebsrentner, die freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, gelten die Neuregelungen nicht. Hier bleibt es bei der bisherigen Freigrenze in der Krankenversicherung.

Neue Informationen stellen wir Ihnen wie gewohnt auf unseren Kommunikationskanälen zur Verfügung.
(Stand 31.01.2020)


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Bundestag stimmt Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentner zu

Eingebrachter Gesetzentwurf von Bundesminister Spahn tritt zum 01.01.2020 in Kraft / Praktische Umsetzung gestartet und wird Zeit in Anspruch nehmen 

Am 12. Dezember 2019 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung zugestimmt. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetz sieht die Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vor.

Der neue Freibetrag ersetzt eine bisher gültige Freigrenze und führt dazu, dass Betriebsrentner weniger von ihren Bezügen an die Krankenkassen abführen müssen. Von dem neuen Gesetz profitieren am meisten Betriebsrentner, die Renten von bis zu 320 Euro erhalten (mehrere Betriebsrenten werden zusammengerechnet). Für sie entfällt oder halbiert sich künftig der Krankenversicherungsbeitrag.

Beiträge an die Krankenversicherung sinken
  • Wenn die Summe der monatlichen Betriebsrente unter dem Freibetrag von 159,25 Euro liegt, sind keine Beiträge fällig.
  • Wenn die Betriebsrente unterhalb von rund 320 Euro pro Monat liegt, ist faktisch nur noch der halbe Beitrag fällig. Das liegt am neuen Freibetrag (statt Freigrenze). Erst für den Teil der Rente, der über monatlich 159,25 Euro liegt, sind Beiträge fällig.
  • Alle weiteren Betriebsrenten profitieren ebenfalls vom Freibetrag.

Neue Regelung mit einigen Ausnahmen


Für Betriebsrentner, die freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, gelten die Neuregelungen nach derzeitigem Stand allerdings nicht. Zudem gilt die neue Regelung nur für Krankenversicherungsbeiträge. Für Beiträge zur Pflegeversicherung wird weiterhin die bisherige Freigrenze angewendet.

Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge muss erst noch angepasst werden

Das Gesetz tritt mit der Umsetzung zum 1. Januar 2020 sehr kurzfristig in Kraft. Die Krankenkassen und die Pensionskassen haben sofort die notwendigen Änderungen für die technische Umsetzung eingeleitet. Sobald diese technischen Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir die Krankenkassenbeiträge anpassen und bereits abgerechnete Beiträge rückwirkend korrigieren. Für die Umsetzung dieser Schritte wird Zeit benötigt. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

(Stand 13.12.2019)


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Auf die Niedrigzinsphase vorbereitet

Medienberichterstattung in Fernsehen und Presse thematisiert Probleme bei Pensionskassen und Lebensversicherungen // Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG nicht betroffen

Hintergrund der schlechten Nachrichten sind in der Regel die zu späten oder unzureichenden Vorkehrungen gegen die anhaltende Niedrigzinsphase. Erfreulich für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist die Feststellung, dass die HPK mit diesen schlechten Nachrichten nichts zu tun hat.

Unverändert gilt, was wir zuletzt nach der Vertreterversammlung im September 2019 veröffentlicht haben. Aufgrund der guten Lage können die Vorsorgekonten in der Mitgliedergruppe F am 01.01.2020 erneut mit 3,8 % verzinst werden.

Woran liegt es, dass die HPK so viel besser dasteht als andere Einrichtungen?
  • Sehr frühzeitig, bereits im Jahr 2002, hat sich die HPK auf eine mögliche Niedrigzinsphase eingestellt. Sie kalkuliert seitdem viel vorsichtiger und hat ihre Kapitalanlage deutlich breiter diversifiziert. Daher erwirtschaftet sie auch heute noch stabile Erträge.

  • Die HPK hat viel geringere Kosten. Das wirkt sich in Zeiten niedrigerer Zinsen noch stärker aus und trägt zum größeren Abstand bei.

  • Die HPK ist als Einrichtung steuerbefreit, weil sie nur für ihre Mitglieder arbeitet und insbesondere keine Vertriebskosten hat.

Wir können die Kapitalmärkte nicht vorhersagen. Wir können aus den uns vorliegenden Fakten nur schlussfolgern, dass die Niedrigzinsphase noch sehr lange anhalten wird. Weil wir bereits vor vielen Jahren angefangen haben, uns darauf einzustellen, sind wir heute in einer vergleichsweise komfortablen Lage.

(Stand 05.12.2019)

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Kabinett verabschiedet Entlastung der Betriebsrentner

Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetzentwurf zur Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung wurde vom Kabinett verabschiedet.

Jetzt muss das Gesetz noch im Bundestag beraten und beschlossen werden. Nach derzeitigem Stand soll es bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Beiträge an die Krankenversicherung sinken
  • Wenn die monatliche Betriebsrente unter dem Freibetrag von 159,25 Euro liegt, sind keine Beiträge fällig.
  • Wenn die Betriebsrente unterhalb von 318 Euro pro Monat liegt, ist faktisch nur noch der halbe Beitrag fällig. Das liegt am neuen Freibetrag (statt Freigrenze). Erst für den Teil der Rente, der über monatlich 159,25 Euro liegt, sind Beiträge fällig.
  • Für alle weiteren Betriebsrenten ändert sich kaum etwas.
Neue Regelung gilt nicht für Pflegeversicherung

Allerdings gilt diese neue Regelung nur für Krankenversicherungsbeiträge. Für Beiträge zur Pflegeversicherung wird weiterhin die bisherige Freigrenze angewendet.

Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge muss erst noch angepasst werden

Das Gesetz soll mit der Umsetzung zum 1. Januar 2020 sehr kurzfristig in Kraft treten. Da die Prozesse zur Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge innerhalb der kurzen verbleibenden Zeit nicht aktualisiert werden können, werden wir die Beitragszahlung rückwirkend korrigieren.

(Stand 20.11.2019)


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Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung geplant

Im Zuge der Verhandlungen über die Einführung einer Grundrente verständigte sich die Große Koalition wohl auf Begleitmaßnahmen, die zu einer Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge beitragen. Erneut ist die Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung ein Thema.

Die von Minister Jens Spahn geplante Regelungen soll einen Freibetrag und eine dann ansteigende Beitragspflicht vorsehen. Zwar ist aktuell noch nichts beschlossen, aber das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 auf den Weg gebracht werden. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden. 

(Stand 12.11.2019)


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Melanie Jura zum Vorstand der Hamburger Pensionsverwaltung eG und Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG bestellt

Zum 1. Januar 2020 tritt Melanie Jura in den Vorstand der Hamburger Pensionsverwaltung eG ein. Diese Position übernimmt sie auch in mehreren von der Pensionsverwaltung betreuten Versorgungseinrichtungen. Hierzu gehört die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK), die mit rund 750.000 Mitgliedern deutschlandweit größte Firmenpensionskasse auf Gegenseitigkeit. Die HPK setzt auf Grundlage von Tarifverträgen die betriebliche Altersvorsorge in der Ernährungsindustrie und im Handel um, u.a. Coca-Cola, Deichmann, REWE, Ferrero, Saturn und Metro.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Melanie Jura eine ausgezeichnete Expertin und starke Persönlichkeit gewinnen konnten. Sie bringt sehr viel Erfahrung aus der Beratung sowie Betreuung von Unternehmen mit und hat bereits Vorstandsmandate in Pensionskassen sowie Pensionsfonds ausgeübt. Sie passt ausgezeichnet zur Pensionsverwaltung, und wir sind davon überzeugt, dass sie die Betreuung der rund 3.000 Mitgliedsunternehmen und weit über eine Million begünstigter Arbeitnehmer weiter voranbringt", erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Martin Heynen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseinformation.

(Stand 26.09.2019)


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++ AKTUALISIERUNG ++

Privat finanzierte Renten beitragsfrei in der Krankenversicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Renten, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und ohne Beteiligung eines neuen Arbeitgebers auf privaten Einzahlungen beruhen, beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung sind. Dies gilt auch für bereits laufende Renten.

Verjährungsfristen beachten
Im Rahmen der Verjährungsfristen werden sogar in der Vergangenheit zu Unrecht erhobene Beiträge erstattet. Die Verjährung ist für alle bis zum 31.12.2013 gezahlten Renten bereits eingetreten. Bis zum Jahresende 2019 können Erstattungen ab 01.01.2014 geltend gemacht werden.

Private Einzahlungen belegen
Die Beitragszahlungen, aus denen die betroffenen Renten entstanden sind, liegen häufig schon viele Jahrzehnte zurück. Sie wurden seinerzeit weder von den Pensions- noch von den Krankenkassen nach den jetzt aufgestellten Kriterien des Bundesverfassungsgerichts erfasst. Daher erlaubt ein von den Krankenkassen veröffentlichtes Rundschreiben in diesen Fällen eine pauschale Ermittlung, die das Mitglied der Krankenkasse (bzw. der Rentner) selbst vornehmen kann.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten lassen
Hierzu erstellt das Mitglied der Krankenkasse (bzw. der Rentner) aus seinen eigenen Unterlagen (insbesondere Bankkonto Unterlagen) eine Übersicht der von ihm nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses privat eingezahlten Beiträge. Im Anschluss erhält die Pensionskasse diese Aufstellung zusammen mit den Kopien der Kontoauszüge. Die Pensionskasse, die für das Mitglied (bzw. den Rentner) die Abrechnung mit der Krankenkasse vornimmt, erstattet dem Mitglied (bzw. dem Rentner) die zu viel gezahlten Krankenkassenbeiträge mit der nächsten Rentenzahlung.

Verjährung verhindern
Für den Fall, dass ein Mitglied (bzw. ein Rentner) diese Nachweise nicht rechtzeitig vor dem Eintritt der Verjährung erbringen kann, empfiehlt es sich, die Krankenkasse unter Bezugnahme auf die in der Vergangenheit privat eingezahlte Beiträgen anzuschreiben, auf die Schwierigkeiten bei der Ermittlung des privat finanzierten Anteils der Rente hinzuweisen, und um die Bestätigung zu bitten, dass die Krankenkasse auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Weigert sich die Krankenkasse, kann eine Klage vor dem örtlichen Sozialgericht die Verjährung verhindern. Eine solche Klage kann ohne Rechtsanwalt direkt in der Geschäftsstelle des Sozialgerichts erhoben werden und ist kostenfrei. Die Klage macht einen grob geschätzten Pauschalbetrag geltend.

(Stand 15.08.2019)


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Krankenkassen stellen Verfahren zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge um

Zum 01.07.2019 haben einige Krankenkassen ihr Verfahren zur Einzahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geändert. Betroffen sind Rentner, die in der Vergangenheit ihre Beiträge selbst an die Krankenkassen zahlten - als sogenannte "Selbstzahler".

Bei der Umstellung kommt es zu Problemen. Die Krankenkassen informierten die betroffenen Personen offensichtlich nicht bzw. nur unzureichend über die Änderung des Verfahrens. In der Folge zahlten die Rentner weiterhin ihre Beiträge an die Krankenkassen, während gleichzeitig die Krankenkassen eine Abführung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über die Pensionskasse in Auftrag gaben. Die Beiträge wurden so doppelt gezahlt.

Sofern Sie von dieser Umstellung betroffen sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

(Stand 01.08.2019)


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Information zum Themen Doppelverbeitragung

In den vergangenen Monaten informierten wir in Sache doppelte Beitragsbelastung in der Krankenversicherung der Rentner. Doppelt ist die Beitragsbelastung, weil die Betriebsrentner bei Überschreiten einer Freigrenze in Höhe von aktuell 155,75 Euro monatlich auf ihre Betriebsrente nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern den vollen Beitragssatz von rund 18% zahlen müssen.

Die Abschaffung der Doppelverbeitragung hat starke Befürworter. Hier finden Sie die Antwort des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, auf den Brief der Betriebsräte unserer großen Mitgliedsunternehmen aus dem Handel.

Allerdings streift er nur im letzten Absatz seines Briefes unser Hauptanliegen, nämlich die Entlastung der Bezieher kleiner Betriebsrenten. Im Schwerpunkt geht es ihm um die Halbierung des Beitragssatzes. Das ist in der Tat sehr teuer und würde vor allem die Bezieher hoher Betriebsrenten begünstigen. Damit wird zugleich ein Klischee bedient, das von Seiten des federführenden Gesundheitsministeriums immer wieder betont wird. Diese Behauptung lautet: „Betriebsrentner erhalten überdurchschnittliche Renteneinkünfte und zählen daher zu einem privilegierten Kreis der Beitragszahler.“ Dieser Irrtum muss ausgeräumt werden.

Die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) beziehen überwiegend kleine gesetzliche Renten und kleine Betriebsrenten. Sie würden vor allem von einer Umwandlung der heutigen Freigrenze in einen Freibetrag und von dessen deutlicher Anhebung profitieren.

Wir wissen aus dem Kreis unserer Mitgliedsunternehmen, dass viele aktiv geworden sind und auf unterschiedlichen Wegen die Politiker zur doppelten Beitragsbelastung angesprochen haben.

Aufgrund dieser Aktionen hat der in der SPD-Fraktion für die bAV zuständige Abgeordnete Ralf Kapschack (MdB) auch uns angeschrieben und wir haben eine ermutigende Antwort erhalten, die wir Ihnen hier in einem Auszug darstellen. Vielen Dank an alle, die aktiv geworden sind.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Schreiben von Herrn Kapschack:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Ihre konstruktive Aktion "Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung in Gefahr" haben mich zahlreiche Personen unterschiedlichster Firmen angeschrieben. (…)

Ihren Unmut darüber kann ich gut nachvollziehen. Wie Sie vielleicht wissen, liegt mir und meiner Fraktion das Thema am Herzen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Union haben wir verabredet, uns dafür einzusetzen, dass die Thematik zeitnah auf die Tagesordnung gesetzt wird. Unser Ziel ist der halbe Krankenkassenbeitrag so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Außerdem wollen wir anstatt der Freigrenze einen echten Freibetrag, so dass auch insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten davon profitieren - wie Sie es in Ihren Schreiben auch vorschlagen.

Mittlerweile hat Gesundheitsminister Spahn einen Vorschlag vorgelegt, immerhin. Dieser sieht jedoch keinen Freibetrag anstatt einer Freigrenze vor, sondern eine Halbierung des Krankenkassenbeitrages. Davon würden jedoch auch Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Betriebsrenten profitieren. Aus unserer Sicht ist jedoch beides denkbar. (…) 

Selbst wenn die Kanzlerin jetzt in der Unionsfraktion gesagt hat, sie sei gegen eine Entlastung der Betriebsrentner, glaube ich nicht, dass angesichts der Debatte in den Koalitionsfraktionen, da schon das letzte Wort gesprochen ist.

Beste Grüße
Ralf Kapschack
____________
Büro Ralf Kapschack, MdB
Deutscher Bundestag




(Stand 05.06.2019)


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Bild-Zeitung verunsichert Betriebsrentner

Mit einer ganzseitigen Schlagzeile auf der Titelseite vom 4. Mai 2018 verunsichert die Bild-Zeitung Millionen Betriebsrentner.

Das Wichtigste zuerst: Die Hamburger Pensionskasse von 1905 steht sicher und solide da. Sie hat sich seit 2002 auf die Niedrigzinsphase vorbereitet und kann deshalb weiterhin mit 3,8% eine attraktive Verzinsung gewähren.

Mittlerweile hat auch die Bild-Zeitung herausgefunden, wie sicher und solide Ihre Pensionskasse ist. Im Artikel am 16. Mai hat sie an die Hamburger Pensionskassen einen grünen Haken vergeben.


(Diverse Autoren: So geht es den Pensionskassen wirklich, in: Bild-Zeitung (2018), 16. Mai, S. 2)

Hier die Fakten zum Bericht der Bild-Zeitung vom 4. Mai: Einige Lebensversicherungen und Pensionskassen sind wegen der Niedrigzinsphase in Schwierigkeiten. Aber deren Betriebsrenten sind nicht in Gefahr, denn Betriebsrenten sind dreifach abgesichert. Erstens durch die Versorgungseinrichtung (z.B. Pensionskasse), zweitens durch den Arbeitgeber sowie drittens durch den Pensionssicherungsverein, der die Einstandspflicht des Arbeitgebers absichert und der durch alle Unternehmen mit Pensionszusagen getragen wird. Betriebsrenten sind also die sicherste Form der Altersversorgung, denn hinter ihnen steht ein Großteil der deutschen Wirtschaftskraft.

(Stand 17.05.2018)


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Infomail September 2017

Am 19. und 20. September tagten rund 60 Delegierte aus den Mitgliedsunternehmen der beiden Hamburger Pensionskassen auf den Jahrestagungen in Hamburg.

Einzelheiten lesen Sie hier.

(Stand 27.09.2017)


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BaFin Beschwerdestatistik 2016

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Beschwerdestatistik für das Jahr 2016 veröffentlicht. Der Durchschnitt liegt bei 1,5 Beschwerden pro 100.000 Lebensversicherungsverträge. Der höchste Wert liegt bei etwa 5 Beschwerden pro 100.000 Verträge.

Über uns ist eine Beschwerde bei der BaFin eingegangen.
(Stand 14.06.2017)


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Wir freuen uns über ein neues Mitgliedsunternehmen,

denn die Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG hat aus ihrer Unternehmensgruppe auch die Bon Gelati in unserer Pensionskasse angemeldet.



(Stand 09.02.2017)


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MER-Pensionskasse beauftragt Hamburger Pensionsverwaltung

Die MER-Pensionskasse VVaG (MER), deren größte Trägerunternehmen die Reisekonzerne TUI und DER sind, legt ihre Verwaltung in die Hände der HPV. In Abstimmung mit ihren Gremien hat die MER zum 1. Januar 2017 einen Funktionsausgliederungsvertrag abgeschlossen. Bereits zum Jahresanfang übernahm die Pensionsverwaltung Kapitalanlageverwaltung und Rechnungswesen. Zum 1. Juli folgen Anwartschaften und Renten. Laut Ralf Günther, geschäftsführender Vorstand der MER-Pensionskasse, war neben der breit diversifizierten Kapitalanlage die Erfahrung bei der Verwaltung speziell von Pensionskassen ausschlaggebend für die HPV. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Presseinformation.

(Stand 31.01.2017)


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Neues Mitglied

Wir begrüßen die Kambly Deutschland GmbH sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.



(Stand 30.01.2017)


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Herzlich willkommen!

Wir freuen uns über unser neues Mitgliedsunternehmen, die Mast-Jägermeister SE aus Wolfenbüttel.



(Stand 26.01.2017)


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Neues Mitglied       

Wir begrüßen herzlich unser neues Mitgliedsunternehmen, die FRUTAROM Savory Solutions GmbH.



(Stand 12.01.2017)


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Neues Vorstandsmitglied

Zum 1. Januar 2017 hat der Aufsichtsrat der HPV Frank Scheer zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. Herr Scheer leitet seit 1996 das Aktuariat der HPV und hat in dieser Funktion die Beratung und Betreuung der Mitgliedsunternehmen sowie die von der HPV angebotenen Dienstleistungen stark erweitert. Seine Bestellung zum Vorstand der HPV ist das Signal, dass die HPV sich noch stärker auf die Mitgliedsunternehmen ausrichten wird und die sich aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ergebenden Chancen nutzen will. Der Vorstand besteht außerdem aus Hans Stapelfeldt als Vorsitzendem sowie Tanja Gharavi und Carsten Ebsen.
(Stand 21.12.2016)



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HARKE Group

Wir begrüßen vier neue Mitgliedsunternehmen, die von der HARKE Group in der HPK angemeldet wurden.



(Stand 08.12.2016)



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Neue Mitglieder

Unser Mitgliedsunternehmen, die Brückner-Werke KG, hat aus seiner Unternehmensgruppe auch die Firmen Farmgold-Vertriebs GmbH und die Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG in unserer Pensionskasse angemeldet.



(Stand 07.12.2016)


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Saks Fifth Avenue OFF 5TH      

Wir freuen uns über ein neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.


(Stand 14.10.2016)


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Neues Mitglied       

Wir begrüßen die SCHOKINAG-Schokolade-Industrie GmbH sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.


(Stand 07.10.2016)



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Gries Deco Company GmbH      

Das Unternehmen wird zum 1. Oktober 2016 Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.


(Stand 29.08.2016)



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Erfolgreich trotz niedriger Zinsen

Die Frankfurter Allgemeine berichtet heute: "Die Hamburger Pensionskasse von 1905, die rund 640.000 Anwärter versorgt, hat schon vor 14 Jahren die Arbeitnehmer davon überzeugt, auf eine Zinsgarantie zu verzichten. „Sie haben schon damals verstanden, dass eine Garantie Geld kostet und die Leistungen bei einem Verzicht höher sind", sagt der Vorstandsvorsitzende Hans Stapelfeldt. So lasten deutlich geringere Verpflichtungen auf seiner Bilanz. Überdies hat er erstmals 2003 und dann noch einmal 2008 Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. „So konnten wir mit sicheren Erträgen diversifiziert anlegen", sagt Stapelfeldt."
(Stand 15.06.2016)



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Niedrigzinsphase

Die Medien berichten über Leistungskürzungen bei der zum Talanx-Konzern gehörenden Neue Leben Pensionskasse AG. Konkret sinkt die in der Vergangenheit zugesagte garantierte Verzinsung von 3,25% auf 1,25%. Dies gilt für sämtliche Beiträge, die ab Januar 2017 eingezahlt werden. Damit bestätigt sich das, was Experten schon seit Langem wissen: Eine hohe garantierte Verzinsung ist vor allem eine "Schönwetterveranstaltung". Wenn es dagegen stürmt und donnert, ist die so genannte Garantie nichts mehr wert.

Die Hamburger Pensionskasse (HPK) hatte schon bei Konzeption der Versorgungszusagen für die ab 2002 neu eingeführte tarifliche Altersversorgung die richtigen Schlussfolgerungen gezogen: Hohe Garantien kosten viel Geld und erweisen sich als Renditekiller. Daher beruhen die Zusagen in der Mitgliedergruppe F der HPK in der Finanzierungsphase auf dem reinen Beitragserhalt. Die niedrigere Garantie eröffnet mehr Spielraum und führt zu einer ertragreicheren Kapitalanlage. Unter dem Strich kommt es nur darauf an, welche Verzinsung der Vorsorgekonten tatsächlich erwirtschaftet wird. Bei der HPK betrug sie seit 2002 stets 4%. Auch für die nächsten Jahre ist mit einer Verzinsung von mindestens 3,75% zu rechnen.
(Stand 01.06.2016)



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Stresstest

Die staatliche Aufsichtsbehörde BaFin hat berichtet, dass einige wenige kleine Pensionskassen den amtlichen Stresstest nicht bestanden haben. Es waren zwar weniger „Durchfaller“ als im Vorjahr, gleichwohl hat die BaFin darauf hingewiesen, dass die anhaltende Niedrigzinsphase die betriebliche Altersvorsorge und auch die Pensionskassen unter Druck setzt. Für die PEG gilt das nicht. Sie hat die Stresstest problemlos bestanden und erwirtschaftet weiterhin eine attraktive Verzinsung. Das liegt vor allem an der extrem vorsichtigen Kalkulation mit 0% Garantiezins in der Beitragsphase und der dadurch ermöglichten breiten Diversifikation in der Kapitalanlage. Jetzt erweist sich, dass hohe Garantien viel Geld kosten und es unter dem Strich darauf ankommt, was wirklich verdient wird. Bei der PEG sind es 4% bei zugleich im Branchenvergleich niedrigsten Kosten.
(Stand 11.05.2016)



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Poststreik

Aufgrund des Streiks kommt aktuell nur ein Bruchteil der Post bei uns an. Wir bitten um Geduld, falls die von Ihnen bzw. die von uns versandten Unterlagen verspätet eintreffen. Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen auch faxen (040 / 280 145 - 775 oder mailen (service@hhpv.de). Bei Fragen rufen Sie uns gerne an: 040 / 280 145 – 300 (montags bis freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr).
(Stand 19.06.2015)


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